Mautbefreiung im Handwerk: EU-Parlament-Beschluss

Mautbefreiung im Handwerk

Das EU-Parlament hat die Mautbefreiung für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen beschlossen. Jetzt können die Mitgliedsstaaten dies in nationales Recht umsetzen.

Dies ist ein wichtiger Beschluss für den wirtschaftlichen Erfolg im Handwerk

 

Das EU-Parlament hat die Handwerkerausnahme (Eurovignette) für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen beschlossen. Die Mitgliedsstaaten können nun selber entscheiden, ob sie diese Regelung in nationales Recht umsetzen.

 

Für das Handwerk ist dies eine gute Entscheidung. Für Handwerksbetriebe in Deutschland hätte eine negative Entscheidung des EU-Parlaments gravierende Nachteile gehabt. Die Handwerksbetriebe wären mit hohen Mautzahlungen belastet worden.

 

Eine Weitergabe an die Kunden ist nicht immer möglich. Besonders bei Großbaustellen achten die Auftraggeber auf Kostenminimierung.

 

 

 

 Verkehr, Baustelle, Straße, Autobahn

 

Die deutsche Mautregelung gilt nicht nur für Autobahnen, sondern auch das Netz der Bundesstraßen.

 

Gerade die Benutzung der Bundesstraßen belastet die regionalen Handwerksbetriebe sehr stark. Autobahnen werden dagegen eher weniger genutzt.

 

Jetzt gilt es, dass die Bundesregierung diese Regelung sehr schnell in nationales Recht umsetzt.

 

 

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