Basis-Rente für selbständige Handwerker in Trier

Basis-Rente für selbständige Handwerker in Trier

Die Altersvorsorge von selbständigen Handwerkern ist nicht immer optimal. Um hier Abhilfe zu schaffen, ist die Basis-Rente im Handwerk in Trier eine geeignete Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Basis-Rente ist auch unter dem Namen "Rürup-Rente" bekannt. Sie gehört zur 1. Schicht der Basisversorgung. Erfahren Sie hier mehr über diese Art der Altersvorsorge.

 

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Nicht immer ist es zum Besten gestellt, was die Altersvorsorge im Handwerk betrifft. Viele selbständige Handwerker vernachlässigen dieses Thema. Die Folgen machen sich dann später bei Eintritt ins Rentenalter bemerkbar.

 

Die Altersvorsorge insgesamt, lässt sich sehr gut an dem Schichtenmodell darstellen. Jede Schicht enthält die einzelnen Instrumente zur Altersvorsorge, und gibt eine sinnvolle Reihenfolge vor.

 

Quelle. Elterngeld.de

 

 

Die 1. Schicht stellt die Basisversorgung im Alter dar.

Teil dieser Basisversorgung ist die Basis-Rente

 

Für Selbständige entfällt meistens die 2. Schicht. Die Instrumente der 3. Schicht bilden eine weitere Möglichkeit der Altersvorsorge im Handwerk und für Selbständige.

 

Basis-Rente für Selbständige

Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes wurde die bis dahin geltende staatliche Altersvorsorge reformiert. Für Arbeitnehmer wurde die "Riester-Rente" und für Selbständige die "Basis-Rente" eingeführt.  Die Basis-Rente ist die wichtigste Rentenart für die Versorgungsbasis für Selbständige.

 

Selbständige Handwerker oder Selbständige sind meistens nicht gesetzlich rentenversichert. Somit ist die Basis-Rente der optimale Ersatz hierfür.    

 

Merkmale der Basis-Rente

 

Der wesentliche Unterschied zur gesetzlichen Rente ist, dass der Träger nicht der Staat ist, sondern private Versicherungsgesellschaften. Damit die späteren Rentenzahlungen gesichert sind, gibt es sehr strenge Anforderungen an die Gesellschaften, damit die Kapitaleinlagen gegen Insolvenz geschützt sind.

 

Die Basis-Rente ist eine kapitalgedeckte Rentenversicherung. Das bedeutet, dass nur das angesparte Kapital plus die daraus resultierende Erträge verrentet werden. Die gesetzliche Rente dagegen ist umlagefinanziert.

 

Ansparphase

Hier kann der Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag jährlich einzahlen. Die Förderhöhe der Jahreseinzahlung ist gedeckelt. Er wird immer wieder angepasst, für 2022 beträgt er 25.639 Euro Ledige und 51.278 Euro für Verheiratete.

Einzahlungen darüber hinaus werden nicht gefördert.

 

Die staatliche Förderung besteht darin, dass die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Steuerersparnis ist immer abhängig von dem Steuersatz und den absetzbaren Beiträgen.

 

Da die Absetzbarkeit gestaffelt ist, zeigt nachfolgende Tabelle, wie hoch der jeweilige Ansatz in der Steuererklärung ist.

 

 

Jahr

Steuerliche Absetzbarkeit

Anteil der

 Besteuerung

2005

60 %

50 %

2006

62 %

52 %

 

 

2021

92 %

81 %

2022

94 %

82 %

2023

96 %

83 %

 

 

2025

100 %

85 %

 

 

2040

 

100 %

 

 

 

Rentenphase
Das vorhandene Kapital wird lebenslang verrentet, das bedeutet, die Rentenzahlung ist an die Lebenszeit gebunden und endet mit dem Tode.
 
Die Rente muss versteuert werden. Die obige Tabelle zeigt, mit welchem Anteil die Rente zu versteuern ist. Es gilt das Kohortensystem. Das bedeutet, dass die Renten immer mit dem Prozentsatz anzusetzen ist, der im Jahr des Rentenbeginns vorhanden war.
Beispiel:
Ein Rentenbeginn 2025 bedeutet, dass die Rente zukünftig immer mit einem Anteil von 85 % zu besteuern ist. Erst ab 2040 ist die volle Rente zu besteuern.
 
Die Rente ist eine Leibrente, das bedeutet sie ist an die Person gebunden. Eine Hinterbliebenenrente, wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung, gibt es bei der Basis-Rente nicht. Auch eine Rente für minderjährige Kinder gibt es nicht.
Versicherungsträger, als Versicherungsgesellschaften, haben diese Problematik erkannt und spezielle Tarife mit solchen Elementen entwickelt. Allerdings sind die Versicherungsbeiträge in der Ansparphase auch höher als bei einer reinen Basis-Rentenversicherung.
 
Besonderheiten bei der Rürup-Rente
  • Der Vertrag ist nicht kündbar
  • Es besteht bei Renteneintritt kein Kapitalwahlrecht, das gesamte Kapital wird lebenslang verrentet
  • Bei Wechsel in ein Angestelltenverhältnis kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden
  • Der Vertrag ist nicht übertragbar
  • Bezüglich der Anlageformen kann gewählt werden zwischen der klassischen Rentenversicherung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung
 
Basis-Rente für den/die Ehepartner/in
 
Die Basis-Rente ist ein geeignetes Instrument zum Aufbau einer Altersvorsorge für den/die Partner/in.
Hierdurch kann die Problematik der fehlenden Hinterbliebenenversicherung gelöst werden. Dies ist immer dann sehr vorteilhaft, wenn diese Person nicht berufstätig ist und keine eigene Altersvorsorge hat.
 

Hierbei sollte ein Steuerberater eingeschaltet werden, damit es keine Probleme bezüglich der Schenkungssteuer gibt. Die Beiträge sollten von einem gemeinsamen Girokonto erfolgen.         

 

Fazit

 

Die Basis-Rente im Handwerk von Trier ist eine sinnvolle Alternative für alle selbständigen Handwerker, aber auch für alle anderen Selbständigen.  Attraktiv wird sie durch die steuerliche Förderung, die Förderbeträge sind sehr hoch.

 

Soll die Basis-Rente mit einer Hinterbliebenenversicherung verbunden werden, bieten die Versicherungsgesellschaften hierfür entsprechende Modelle.