Betriebliche Altersversorgung im Handwerk von Trier
Die betriebliche Altersversorgung im Handwerk von Trier kann sehr sinnvoll sein. Ziel dabei ist es, den Mitarbeitern die Möglichkeit zu bieten, für die Altersversorgung aktiv beizutragen. Für die Handwerksbetriebe in Trier und Umgebung hat es den Vorteil, Fachkräfte an das Uternehmen zu binden.
Erfahren Sie hier alles über die betriebliche Altersversorgung (kurz bAV).
Unser Schwerpunkt liegt auf der Unternehmens- und Finanzberatung von Handwerksbetrieben, Selbständigen und kleineren Unternehmen.
Hier wird die Betriebliche Altersorgung (kurz bAV) aus Unternehmenssicht dargestellt
Inhaltsverzeichnis
- Definition betriebliche Altersversorgung
- Durchführungsformen
- Entgeltumwandlung
- Übertragbarkeit der bAV bei Arbeitgeberwechsel
- Vorteile der bAV für Arbeitgeber
- Bedeutung für das Handwerk von Trier
1. Definition bAV
Seit 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet, wenn seitens des Arbeitgebers keine Altersvorsorge vorgesehen ist, kann er diese Verlangen. Das Ziel der bAV ist, dass der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase die Möglichkeit hat, etwas für die Altersvorsorge zu tun. Die Aufgaben dafür wurden vom Gesetzgeber auf den Arbeitgeber übertragen. Er übernimmt die Abwicklung vollständig.
Berechtigte Person der Altersbezüge ist der Arbeitnehmer.
2. Durchführungsformen
Der Arbeitgeber kann die 'Durchführungsform der bAV bestimmen. Er kann die Entscheidung natürlich auch mit dem Arbeitgeber besprechen und dessen Wünsche berücksichtigen.
Folgende Durchführungsformen gibt es:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Direktzusage/Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Direktversicherung
Hierbei schließt der Arbeitnehmer eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, bezugsberechtigt Person ist der Arbeitnehmer.
die Beiträge zu diesen Versicherungen kann der Arbeitgeber allein zahlen oder teilweise in Absprache mit dem Arbeitnehmer. Der Anteil des Arbeitnehmers erfolgt über eine Entgeltumwandlung.
Der Vorteil dieser Art der bAV ist, dass er die bezugsberechtigte Person für seinen Todesfall einfacher bestimmen kann. Zudem wird die volle Versicherungssumme fällig sofern der Arbeitnehmer vor Renteneintritt verstirbt.
Die Direktversicherung eignet sich hervorragend für kleinere Unternehmen, so auch für Handwerksbetriebe in trier. Sie verursacht wenig Verwaltungsaufwand, später übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Auszahlungen.
Pensionskasse
Pensionskassen sind Versorgungseinrichtungen. Diese werden von einem oder mehreren Unternehmen gebildet. Die Beiträge zahlen in der Regel die Arbeitgeber in voller Höhe. Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit durch Entgeltumwandlungen ebenfalls Einzahlungen vorzunehmen.
Pensionskassen sind vom Arbeitgeber unabhängig und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Die Pensionskassen übernehmen später die Auszahlung der Altersbezüge.
Für Handwerksbetriebe sind Pensionskasse ungeeignet, es sei denn ein Handwerkerverband würde eine zentrale Pensionskasse gründen, der sich dann die einzelnen Handwerksbetriebe anschließen können.
Pensionsfonds
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Versorgungseinrichtungen. Der Vorteil von Pensionsfonds ist, dass sie Arbeitnehmern verschiedene Tarife anbieten können. Je nach Tarif können höhere Renditen möglich sein, es besteht aber auch andererseits ein höheres Risiko von Verlusten.
Pensionsfonds werden ebenfalls von der BaFin überwacht. Die Versorgungsleistungen im Alter übernimmt der Pensionfond. Die Auszahlungvariante kann seitens des Arbeitnehmers mitgestaltet werden.
Für Handwerksbetrieb sind Pensionsfonds geeignet. Träger ist ein unabhängiger Pensionsfonds. Diese Form der bAV ist auch sehr flexibel bei Mitarbeiterveränderungen.
Direktzusage
Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber eine Betriebsrente aus seinem Betriebsvermögen zu zahlen. Hierfür muss er Pensionsrückstellungen bilden. Um Risiken zu minimieren können seitens der Arbeitgeber Rückversicherungen abgeschlossen werden. Ansprüche aus Direktzusagen sind durch Pensions-Sicherungs-Vereine (PSV) vor Insolvenzen geschützt. Die Beiträge werden in der Regel vom Arbeitgeber alleine aufgebracht.
Für Handwerksbetriebe sind Direktzusagen nicht geeignet. Der Verwaltungsaufwand ist sehr hoch.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Einrichtung von einem oder mehreren Unternehmen. In diese zahlen die Arbeitgeber die Beiträge ein. Der Arbeitnehmer hat keine Ansprüche gegenüber der Unterstützungskass, sondern nur gegenüber seinem Arbeitgeber.
Die Unterstützungskasse ist für Handwerksbetriebe nicht geeignet. Unterstützungskassen sind für größere Unternehmen geeignet. Die Kassen verfügen über hohe Finanzmittel und sind bemüht diese rentabel anzulegen.
3. Entgeltumwandlung
Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine bAV. Übernimmt der Arbeitgeber keine Beitragsleistung, kann der Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlung verlangen. Hierbei wird ein Teil des Bruttolohns in eine Beitragsleistung in die bAV vorgenommen. Die Höhe der Entgeltumwandlung ist begrenzt auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenzen für die Rentenversicherungspflicht.
Der Nachteil für den Arbeitnehmer ist, dass von diesem Betrag keine Leistungen in die Sozialversicherungssysteme geleistet werden. Das bedeutet, dass die gesetzliche Rente geringer ausfällt. Dieser Ausfall wird durch die bAV kompensiert. Der Vorteil für den Arbeitnehmer ist, dass der Beitrag zu bAV steuerfrei ist. Allerdings sind die Altersbezüge steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung).
Die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers muss dieser ebenfalls in die bAV einzahlen. Bei einer Bruttoentgeltumwandlung muss sich der Arbeitgeber in der Regel mit mindestens 15 Prozent des umgewandelten Gehalts beteiligen. Dies gilt für Vereinbarungen nach 2019, für alle Regelungen zur Entgeltsumwandlung vorher greift dies ab 2022 lt. Betriebsrentenstärkungsgesetzt.
4. Übertragbarkeit der bAV bei Arbeitgeberwechsel
Die Mitnahme ber bAV ist bei den Durchführungsformen unterschiedlich. Bei der Direktversicherung, dem Pensionsfonds kann die Übertragung sehr gut erfolgen.
Bei der Direktversicherung tritt der neue Arbeitgeber an die Stelle des alten Arbeitgebers als Versicherungsnehmer. Problematisch kann es werden, wenn der bestehende Tarif die nicht mehr ermöglicht. Dann muss ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
Beim Pensionsfonds ändert sich nichts, außer dass der neue Arbeitgeber die Zahlungen erbringt.
Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage ist eine Übertragbarkeit nicht möglich. Hier muss seitens des neuen Arbeitgebers eine neue Durchführungsform gewählt werden.
5. Vorteile der bAV für den Arbeitgeber
Für den Arbeitgeber können Steuervorteile durch die bAV entsethen, insbesondere je nach Wahl der Durchführung.
Wegen der Komplexität sollte dieser Punkt mit dem Steuerberater geklärt werden.
6. Bedeutung für das Handwerk von Trier
Die bAV ist ein wichtiges Instrumentarium für alle Handwerksbetriebe in Trier und Umgebung. Viele Arbeitnehmer erwarten heute, dass seitens des Arbeitgebers eine bAV angeboten wird. Betriebe, die das nicht anbieten, haben ein schlechteres Ansehen als Betriebe mit einer bAV. Dies ist bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung ein gravierender Nachteil.
Gerade für Handwerksbetriebe in der Grenzregion zu Luxemburg ist eine bAV fast unumgänglich. Die Rentenleistungen aus Luxemburg sind deutlich höher als die in Deutschland. Viele Arbeitnehmer wechseln daher in das Nachbarland Luxemburg.
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